Die wichtigsten Aufgaben der IV sind:
- Die Vertretung der Interessen aller Menschen mit Beeinträchtigungen in der Einrichtung
- Die Vertretung der Interessen gegenüber dem Träger der Einrichtung
- Mehrheitsfindung bei einem internen Konflikt oder zu einem Thema
- Meinungsbildung bei einem internen Konflikt oder zu einem Thema
- Mitsprache bei Aufnahme von Menschen mit Beeinträchtigungen
- Mitgestalten und Einbringen von Ideen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Mitarbeit in diversen Projekten
- Regelmäßiges Gespräch mit der Geschäftsleitung des Trägers und verschiedenen Bereichs- und Abteilungsleitungen
- Mitsprache im Wohnbereich, im Werkstättenbereich und bei der Freizeitgestaltung
- Mitsprache bei den Angeboten der Persönlichen Assistenz und Mobilen Betreuung und Hilfe
- Mitsprache bei Bauangelegenheiten
- Anhörungsrecht bei der Auswahl von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern auf Betreuungsebene
- Informations- und Mitspracherecht über Veränderungen in den Einrichtungen
MITSPRACHERECHT bedeutet nicht MITBESTIMMEN!
Im IV Handbuch werden die Aufgaben und Nicht-Aufgaben der IV/BIV/GIV beispielhaft dargestellt. Die Grundlage der Aufgaben beruhen auf der IV-Vereinbarung der strada OÖ mit pro mente OÖ.