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Vereinbarung der IV mit pro mente OÖ

Die IV Vereinbarung, die die Zusammenarbeit der Interessenvertretung strada OÖ mit pro mente OÖ regelt, wurde in einem partizipativen Prozess überarbeitet und von Geschäftsführer Gernot Koren, sowie der Gesamtsprecherin IV Heidi Pletzenauer am 5.4.2022 unterschrieben.

Änderungen finden sich vor allem in den Bereichen, die die Wahl der Interessenvertreter:innen regeln.

Die IV Vereinbarung 2022 können Sie hier herunterladen:

Neue IV-Vereinbarung von strada OÖ mit pro mente OÖ

In der mit 13. Juni 2016 gültigen IV-Vereinbarung wurde die Rolle von strada OÖ geschärft. strada OÖ unterteilt sich somit organisatorisch in die Bereiche:

  1. Interessenvertretung der UserInnen der pro mente OÖ
    Alle UserInnen der pro mente OÖ haben das Recht, eine Interessenvertretung (IV) zu bilden unabhängig der von ihnen in Anspruch genommenen Leistung laut OÖ ChG.
  2. Unterstützung der Interessenvertretung bei der Erfüllung ihrer IV-Aufgaben
    Die MitarbeiterInnen von strada OÖ unterstützen die Interessenvertretung bei der Erfüllung ihrer IV-Aufgaben. strada OÖ MitarbeiterInnen können keine IV Funktionen ausüben.
  3. Durchführung von strada OÖ Projekten
    Hier ist die primäre Aufgabe, die Betreuung und Organisation von Projekten von UserInnen für UserInnen wie: UserInnen-Café, Weiterbildungen, etc. welche selbstverwaltet durchgeführt werden.

Die IV-Vereinbarung wurde in einem gemeinsamen Prozess von InteressenvertreterInnen und MitarbeiterInnen der pro mente OÖ erarbeitet. Nach der Freigabe durch das strada OÖ Kollegium (BIV, GIV), wurde die IV-Vereinbarung von der Gesamtsprecherin IV Rosemarie Barth, ihrem Stellvertreter Hans Burgstaller und Geschäftsführer Gernot Koren am 13. Juni 2016 unterschrieben und in Kraft gesetzt. Die neue IV-Vereinbarung (2016-06-13) finden Sie auf https://www.stradaooe.at/wp-content/uploads/IV-Vereinbarung-2016-06-13.pdf